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Beschwerde des Programmeigners BNB

Die Beschwerdestelle nimmt Informationen von missbräuchlicher Nutzung entgegen und ergreift Sanktionen. Zertifizierungsstellen sind verpflichtet missbräuchliche Nutzung von Konformitätszeichen der Geschäftsstelle unverzüglich schriftlich zu melden.

Zudem können Beschwerden von Antragstellenden an Zertifizierungsstellen, die von diesen nicht geklärt wurden oder nicht geklärt werden können, an die Beschwerdestelle des Programmeigners gerichtet werden.

 

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